Leihmutterschaft ist in Österreich verboten, aber ohne Straftatbestand für Wunscheltern — ein Programm im Ausland ist nicht strafbar. Der Verfassungsgerichtshof hat die Anerkennung ausländischer Geburtsurkunden mit den Wunscheltern bestätigt. Österreichische Ehepaare nutzen Programme in der Ukraine, Georgien oder Armenien ab 41.000 Euro; das Kind erhält die österreichische Staatsbürgerschaft und einen Notpass für die Heimreise.

Für Ehepaare aus Österreich · Rechtslage: Stand Juni 2026

Leihmutterschaft für Paare aus Österreich — der Weg führt über das Ausland

In Österreich ist die Leihmutterschaft nach herrschender Auslegung verboten — ein Programm im Ausland ist für Wunscheltern jedoch kein Straftatbestand. Und anders als in Deutschland hat der österreichische Verfassungsgerichtshof die Anerkennung ausländischer Geburtsurkunden bereits mehrfach bestätigt. Diese Seite erklärt die Rechtslage Etappe für Etappe.

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Die Rechtslage in Österreich — ein Verbot ohne Strafgesetz

Österreich kennt — anders als Deutschland — kein eigenes Strafgesetz gegen die Leihmutterschaft. Das Verbot ergibt sich nur mittelbar aus mehreren zivilrechtlichen Bestimmungen, und seine Wirkung endet an der Staatsgrenze.

§ 143 ABGB

Mutterschaft kraft Geburt

Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat. Eine vertragliche „Übertragung" der Mutterschaft sieht das österreichische Recht nicht vor — im Inland kann eine Wunschmutter daher nicht von Geburt an rechtliche Mutter sein.

§ 879 ABGB

Sittenwidrigkeit von Verträgen

Ein in Österreich geschlossener Leihmutterschaftsvertrag wäre nichtig — er verstößt nach Abs. 2 Z 1a gegen die guten Sitten. Die Folge ist zivilrechtliche Unwirksamkeit, nicht Strafbarkeit der Beteiligten.

§§ 2, 3 FMedG

Fortpflanzungsmedizingesetz

Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur bei der Frau zulässig, deren eigener Kinderwunsch erfüllt werden soll; fremde Eizellen dürfen nur bei Fortpflanzungsunfähigkeit dieser Frau verwendet werden. Damit ist die Leihmutterschaft in österreichischen Kliniken faktisch ausgeschlossen. Verstöße treffen Ärztinnen, Ärzte und Einrichtungen — als Verwaltungsstrafe.

Der österreichische Vorteil: die Rechtsprechung des VfGH

Der Verfassungsgerichtshof hat sich zweimal mit Kindern österreichischer Wunscheltern aus ausländischen Leihmutterschaftsprogrammen befasst — und beide Male zugunsten der Familien entschieden. Diese Erkenntnisse prägen die Behördenpraxis bis heute.

VfGH · 14. Dezember 2011 · B 13/11

Der Fall USA

Zwillinge einer österreichischen genetischen Mutter, ausgetragen von einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten. Der Gerichtshof stellte klar: Allein der Umstand, dass das ausländische Recht die Leihmutterschaft zulässt, macht die Anerkennung nicht ordre-public-widrig. Die Kinder wurden als österreichische Staatsbürger anerkannt.

VfGH · 11. Oktober 2012

Der Fall Ukraine

Ein Kind, geboren von einer Leihmutter in der Ukraine, mit ukrainischen Geburtsurkunden, die die österreichischen Wunscheltern als Eltern ausweisen. Der VfGH bestätigte: Die Behörde verkennt die Rechtslage, wenn sie die Anerkennung der Urkunden allein wegen des inländischen Leihmutterschaftsverbots verweigert.

Österreich

Ausländische Geburtsurkunden mit beiden Wunscheltern sind nach der VfGH-Rechtsprechung grundsätzlich anerkennungsfähig — in vielen Fällen auch für die Wunschmutter, ohne Adoptionsverfahren.

Zum Vergleich: Deutschland

Nach § 1591 BGB bleibt die Wunschmutter zunächst rechtlich außen vor und wird regelmäßig erst über die Stiefkindadoption Mutter — ein Verfahren von 12 bis 24 Monaten.

Wichtig: Eine Garantie ist das nicht. Jede Anerkennung bleibt eine Prüfung im Einzelfall — Behörden und Gerichte entscheiden je nach Konstellation (Genetik, Urkundenlage, Programmland) unterschiedlich. Genau deshalb gehört eine österreichische Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Familienrecht vor Programmbeginn an Ihre Seite.

Drei Programmländer — ein Festpreis

Die Ukraine, Georgien und Armenien regeln die Leihmutterschaft gesetzlich und erlauben sie verheirateten heterosexuellen Paaren mit medizinischer Indikation. Unsere Pakete kosten in allen drei Ländern dasselbe.

PaketFestpreisEnthalten
Standardab 41.000 €eigene Embryonen · 1 Transfer
Comfortab 52.000 €IVF inklusive · bis zu 3 Transfers
Prestigeab 65.000 €IVF mit Eizellspende · unbegrenzte Transfers

Festpreis, drei meilensteinbasierte Zahlungen. Vollständige Kostenaufstellung und Zahlungsplan →

Die Rückkehr nach Österreich — Schritt für Schritt

Der österreichische Weg ist gut dokumentiert: Das Außenministerium hat die Praxis der Vertretungsbehörden 2024 in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung offengelegt. So läuft die Heimreise ab:

  1. Geburt und Geburtsurkunde im Programmland

    Ihr Kind kommt in der Partnerklinik zur Welt. Die örtliche Geburtsurkunde wird ausgestellt — in der Ukraine, Georgien und Armenien mit Ihnen beiden als Eltern. Wir übernehmen Beurkundung, beglaubigte Übersetzung und Apostille.

  2. Notpass bei der österreichischen Vertretungsbehörde

    Die Botschaft stellt für Kinder österreichischer Wunscheltern einen Notpass aus. Erforderlich sind nach der veröffentlichten Praxis des Außenministeriums drei Unterlagen: der Staatsbürgerschaftsnachweis der Wunscheltern, die beglaubigte Geburtsurkunde mit Ihnen als Eltern und der beglaubigte Leihmutterschaftsvertrag. Wir bereiten dieses Paket vollständig vor.

  3. Heimreise als Familie

    Mit dem Notpass fliegen Sie regulär nach Hause. Erfahrungsgemäß planen Sie für den Aufenthalt nach der Geburt im Programmland insgesamt drei bis fünf Wochen ein.

  4. Eintragung und Staatsbürgerschaft in Österreich

    Zu Hause folgen die Eintragung der Geburt, die Klärung der Abstammung und der reguläre Reisepass. Stammt das Kind rechtlich von einem österreichischen Elternteil ab, ist es österreichischer Staatsbürger von Geburt an — die VfGH-Rechtsprechung stützt dabei die Anerkennung der ausländischen Urkunden.

  5. Falls eine Behörde die Anerkennung verweigert

    Im Einzelfall kann die Eintragung der Wunschmutter strittig sein. Dann führt der Weg über das Gericht — oder als Auffanglösung über die Adoption. Ihre österreichische Anwältin oder Ihr Anwalt kennt die Linie der zuständigen Behörden und plant das von Beginn an mit.

Häufige Fragen österreichischer Paare

Die Fragen, die uns in Erstgesprächen mit Paaren aus Österreich am häufigsten gestellt werden.

Machen wir uns strafbar, wenn wir als österreichisches Ehepaar eine Leihmutterschaft im Ausland durchführen?

Nein. Österreich kennt keinen Straftatbestand der Leihmutterschaft. Das inländische Verbot ergibt sich nur aus zivilrechtlichen Bestimmungen (§ 143 und § 879 ABGB, §§ 2 und 3 FMedG), deren Wirkung an der Staatsgrenze endet, und aus Verwaltungsstrafen, die sich an Kliniken im Inland richten. Ein Programm, das vollständig in einem Land mit gesetzlich erlaubter Leihmutterschaft stattfindet, ist für Wunscheltern nicht strafbar — weder bei der Durchführung noch bei der Rückkehr mit dem Kind.

Wird die ausländische Geburtsurkunde in Österreich anerkannt?

Der Verfassungsgerichtshof hat 2011 (Fall USA, B 13/11) und 2012 (Fall Ukraine) entschieden, dass ausländische Urkunden und Rechtsakte, die die Wunscheltern als Eltern ausweisen, grundsätzlich anerkennungsfähig sind — das inländische Verbot allein macht die Anerkennung nicht ordre-public-widrig. Eine automatische Garantie ist das jedoch nicht: Behörden prüfen jeden Einzelfall, und die Konstellation (Genetik, Programmland, Urkundenlage) spielt eine Rolle. Eine erfahrene Anwältin oder ein Anwalt sollte den Fall vor Programmbeginn beurteilen.

Bekommt unser Kind die österreichische Staatsbürgerschaft?

Ja, wenn das Kind rechtlich von einem österreichischen Elternteil abstammt, erwirbt es die Staatsbürgerschaft von Geburt an. Das Außenministerium hat 2024 ausdrücklich bestätigt, dass im Ausland von Leihmüttern geborene Kinder österreichischer Wunscheltern österreichische Staatsangehörige mit Anspruch auf konsularische Betreuung sind. Die Vertretungsbehörde stellt auf Basis der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschaftsnachweises der Eltern und des Leihmutterschaftsvertrags einen Notpass für die Heimreise aus.

Brauchen wir eine Stiefkindadoption wie in Deutschland?

In vielen Fällen nicht — das ist der wesentliche Unterschied zur deutschen Rechtslage. Nach der VfGH-Rechtsprechung kann auch die Wunschmutter über die Anerkennung der ausländischen Urkunden rechtliche Mutter werden, ohne Adoptionsverfahren. Verweigert eine Behörde im Einzelfall die Eintragung, bleibt die gerichtliche Klärung oder die Adoption als Auffanglösung. Wie sicher der direkte Weg in Ihrer Konstellation ist, klärt die anwaltliche Prüfung vor Programmbeginn.

Wie lange müssen wir nach der Geburt im Ausland bleiben?

Planen Sie insgesamt drei bis fünf Wochen im Programmland ein. In dieser Zeit werden die Geburtsurkunde ausgestellt, übersetzt und mit Apostille versehen, das Dokumentenpaket für die Botschaft vorbereitet und der Notpass ausgestellt. Wir koordinieren alle Termine und begleiten Sie bei den Behördengängen vor Ort.

Welche Voraussetzungen gelten für uns als Paar?

Unsere Programme stehen verheirateten heterosexuellen Paaren mit dokumentierter medizinischer Indikation offen — das entspricht den gesetzlichen Vorgaben der Ukraine und der etablierten Praxis in Georgien und Armenien. Beim kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Ihre medizinische Ausgangslage die Voraussetzungen erfüllt und welches Programmland zu Ihrer Situation passt.

Der nächste Schritt — ein Gespräch, keine Verpflichtung

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre medizinische Ausgangslage, das passende Programmland und den realistischen Zeitplan — auf Deutsch, per Videocall oder WhatsApp. Sie erhalten danach eine schriftliche Zusammenfassung und entscheiden in Ruhe.

Novaparent ist eine in der Ukraine registrierte Agentur und arbeitet ausschließlich mit verheirateten heterosexuellen Paaren mit medizinischer Indikation. Mehr über uns im Brief des Gründers.

Verfasst von Andrew Khodonovych, Gründer und Leiter von Novaparent Surrogacy. Vom Autor auf sachliche Richtigkeit geprüft. Zuletzt überprüft: .

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