Art. 119 Abs. 2 BV
Bundesverfassung
Alle Arten von Leihmutterschaft sind unzulässig — das Verbot steht seit 1992 in der Verfassung und gilt absolut für das Inland. Eine Reform ist nicht in Sicht.
Leihmutterschaft ist in der Schweiz auf Verfassungsstufe verboten, ein Programm im Ausland ist für Wunscheltern jedoch nicht strafbar. Nach den Bundesgerichtsurteilen von 2022 gilt die Leihmutter zunächst als rechtliche Mutter: Der genetische Vater anerkennt die Vaterschaft, die Wunschmutter adoptiert per Stiefkindadoption — die Behörden müssen rasch und pragmatisch entscheiden. Schweizer Ehepaare nutzen Programme in der Ukraine, Georgien oder Armenien ab 41.000 Euro; die anwaltliche Prüfung gehört vor den Embryotransfer.
Für Ehepaare aus der Schweiz · Rechtslage: Stand Juni 2026
Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz auf Verfassungsstufe verboten — ein Programm im Ausland ist für Wunscheltern jedoch nicht strafbar. Zugleich ist die Schweiz bei der Rückkehr die anspruchsvollste Rechtsordnung im deutschsprachigen Raum: Das Bundesgericht hat 2022 die Regeln präzise gesetzt. Wer sie kennt und früh plant, kommt ans Ziel.
Sprechen wir offen
Viele Agenturen umgehen das Thema Schweiz — wir gehen es frontal an. Nach Schweizer Recht ist die Frau, die das Kind geboren hat, die rechtliche Mutter; die ausländische Geburtsurkunde genügt nicht. Deshalb gehört eine Schweizer Anwältin oder ein Anwalt vor den Embryotransfer an Ihre Seite — nicht erst nach der Geburt.
Die Schweiz verbietet die Leihmutterschaft so klar wie kaum ein anderes Land — in der Bundesverfassung selbst. Die Strafnormen richten sich jedoch an Medizin und Vermittlung im Inland, nicht an Wunscheltern, die ein Programm im Ausland durchführen.
Bundesverfassung
Alle Arten von Leihmutterschaft sind unzulässig — das Verbot steht seit 1992 in der Verfassung und gilt absolut für das Inland. Eine Reform ist nicht in Sicht.
Fortpflanzungsmedizingesetz
Das Gesetz konkretisiert das Verbot und stellt die Anwendung eines Fortpflanzungsverfahrens bei einer Leihmutter sowie die Vermittlung unter Strafe — Adressaten sind Ärztinnen, Ärzte und Vermittler im Inland. Für Wunscheltern, die ein Programm vollständig im Ausland durchführen, besteht kein Straftatbestand.
Zivilgesetzbuch
Das Kindesverhältnis zur Mutter entsteht mit der Geburt: Rechtliche Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat. Dieser Grundsatz — nicht das Verbot — ist die eigentliche Hürde bei der Rückkehr.
Zwei Leiturteile aus den Jahren 2022 betreffen exakt unsere Konstellation: Kinder Schweizer Wunscheltern, geboren von einer Leihmutter in Georgien. Seither ist der Weg klar definiert — anspruchsvoll, aber planbar.
Bundesgericht · 7. Februar 2022 · 5A_545/2020 (BGE 148 III 245)
Bundesgericht · 1. Juli 2022 · 5A_32/2021
In der Schweiz greift jedes Rad ins andere. Vier Räder müssen ineinanderpassen, damit das Werk läuft — stockt eines, stockt alles:
Deshalb unser fester Grundsatz für Schweizer Paare: erst die anwaltliche Prüfung, dann der Embryotransfer.
Die Ukraine, Georgien und Armenien regeln die Leihmutterschaft gesetzlich und erlauben sie verheirateten heterosexuellen Paaren mit medizinischer Indikation. Unsere Pakete kosten in allen drei Ländern dasselbe.
Geburtsurkunde kraft Gesetz
Die Wunscheltern stehen von Geburt an in der Geburtsurkunde — verankert in Art. 123 des Familiengesetzbuchs, ohne Gerichtsverfahren vor Ort.
Programm Ukraine →Seit 1997 etabliert
Gesetzliche Grundlage seit 1997. Genau diese Konstellation hat das Bundesgericht 2022 beurteilt — der Schweizer Rückweg ist hier also höchstrichterlich kartiert.
Programm Georgien →Klare Rechtslage, moderne Kliniken
Aufstrebendes Programmland mit eindeutiger gesetzlicher Grundlage und sofortiger Geburtsurkunde auf die Wunscheltern.
Programm Armenien →Standard
ab 41.000 €
eigene Embryonen · 1 Transfer
Comfort
ab 52.000 €
IVF inklusive · bis zu 3 Transfers
Prestige
ab 65.000 €
IVF mit Eizellspende · unbegrenzte Transfers
Festpreis, drei meilensteinbasierte Zahlungen, Abrechnung in Euro. Vollständige Kostenaufstellung und Zahlungsplan →
Der Schweizer Weg verzeiht keine Improvisation — gut vorbereitet ist er aber klar strukturiert. Was wir übernehmen und was bei Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt liegt:
Eine Schweizer Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht prüft Ihre Konstellation, bevor das Programm startet: Genetik, Zivilstand der Leihmutter, Kanton, Zeitplan der Adoption. Auf Wunsch vermitteln wir Kanzleien mit Erfahrung in internationalen Leihmutterschaftsverfahren.
Ihr Kind kommt in der Partnerklinik zur Welt. Die örtliche Geburtsurkunde wird auf Sie beide ausgestellt — in der Ukraine, Georgien und Armenien kraft Gesetz. Sie ist der dokumentarische Ausgangspunkt, auch wenn die Schweiz die Abstammung nach eigenem Recht beurteilt.
Wir organisieren Apostille und beglaubigte Übersetzung in die Amtssprache Ihres Kantons — Deutsch, Französisch oder Italienisch. Die Zivilstandsbehörden verlangen Originale, die nicht älter als sechs Monate sind; wir takten die Ausstellung entsprechend.
Das Dossier geht über die Schweizer Auslandsvertretung an die zuständige kantonale Zivilstandsbehörde. Der genetische Vater anerkennt die Vaterschaft — nach dem Bundesgericht kann das unverzüglich geschehen; die genetische Verbindung wird dokumentiert.
Nach Klärung von Abstammung und Bürgerrecht des Kindes wird das Reisedokument ausgestellt; in dringenden Fällen unterstützt die Schweizer Vertretung vor Ort. Die Aufenthaltsdauer im Programmland hängt vom Einzelfall ab — rechnen Sie mit mehreren Wochen, die wir gemeinsam mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt vorausplanen.
Zu Hause folgt die Adoption durch die Wunschmutter — auch bei genetischer Verbindung. Das Bundesgericht verpflichtet die Behörden, solche Verfahren prioritär, grosszügig und pragmatisch zu behandeln. Bis zum Abschluss trägt das Kind den Namen der Leihmutter; auch das gehört zur ehrlichen Planung.
Die Fragen, die uns in Erstgesprächen mit Paaren aus der Schweiz am häufigsten gestellt werden — ohne Beschönigung beantwortet.
Nein. Das Verbot in Art. 119 der Bundesverfassung und im Fortpflanzungsmedizingesetz gilt für das Inland; die Strafnormen richten sich an die Anwendung des Verfahrens und die Vermittlung in der Schweiz. Ein Programm, das vollständig in einem Land mit gesetzlich erlaubter Leihmutterschaft stattfindet, ist für Wunscheltern nicht strafbar — weder bei der Durchführung noch bei der Rückkehr mit dem Kind.
Nicht als solche. Seit dem Bundesgerichtsurteil vom 7. Februar 2022 (5A_545/2020) beurteilt sich die Abstammung nach Schweizer Recht: Rechtliche Mutter ist zunächst die Leihmutter, die das Kind geboren hat. Die Elternschaft der Wunscheltern wird in der Schweiz hergestellt — der Vater durch Vaterschaftsanerkennung, die Wunschmutter durch Stiefkindadoption. Die ausländische Urkunde bleibt dennoch ein zentrales Dokument des Dossiers.
Nein — das ist die härteste Wahrheit des Schweizer Wegs. Auch bei genetischer Verbindung führt der Weg der Wunschmutter über die Stiefkindadoption. Das Bundesgericht hat zugleich klargestellt, dass die Behörden solche Adoptionen priorisieren, rasch entscheiden und die Voraussetzungen grosszügig und pragmatisch auslegen müssen. Mit guter Vorbereitung ist das Verfahren planbar — es gehört aber von Anfang an in den Zeitplan.
Die Vaterschaftsanerkennung des genetischen Wunschvaters setzt voraus, dass die Leihmutter nicht verheiratet ist — sonst greift die Vaterschaftsvermutung zugunsten ihres Ehemanns, was das Verfahren erheblich verkompliziert. Wir berücksichtigen dieses Kriterium bei der Auswahl der Leihmutter für Schweizer Paare von Beginn an.
Mit der anerkannten Abstammung vom Schweizer Vater erwirbt das Kind das Schweizer Bürgerrecht; anschliessend wird das Reisedokument ausgestellt, in komplexen Fällen nach kantonaler Entscheidung. Beim Namen sind wir ehrlich: Bis zum Abschluss der Stiefkindadoption trägt das Kind nach Schweizer Recht den Namen der Leihmutter — danach den Familiennamen Ihrer Familie.
Vor dem Embryotransfer — das ist unser fester Grundsatz für Schweizer Paare. Genetik, Zivilstand der Leihmutter, Urkundenaufbau, Kanton und Adoptionszeitplan müssen zusammenpassen, bevor das Programm startet. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu Kanzleien mit Erfahrung in internationalen Leihmutterschaftsverfahren.
Im kostenlosen Erstgespräch kartieren wir Ihre Schweizer Ausgangslage: medizinische Situation, passendes Programmland, realistischer Zeitplan inklusive Adoption — auf Deutsch, per Videocall oder WhatsApp. Sie erhalten danach eine schriftliche Zusammenfassung und entscheiden in Ruhe.
Novaparent ist eine in der Ukraine registrierte Agentur und arbeitet ausschliesslich mit verheirateten heterosexuellen Paaren mit medizinischer Indikation. Mehr über uns im Brief des Gründers. Cette page existe aussi en français : GPA pour résidents suisses.
Verfasst von Andrew Khodonovych, Gründer und Leiter von Novaparent Surrogacy. Vom Autor auf sachliche Richtigkeit geprüft. Zuletzt überprüft: .
Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine medizinische oder rechtliche Beratung dar. Siehe unseren vollständigen Haftungsausschluss.